BVfK - Wochenendticker 16. Dezember 2017  

aktuell - anspruchsvoll - authentisch

  *** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

---

Unterschiede? Schummeleien mit und ohne Not.

 

Überwiegende Meinung: Eine objektive Preisbewertung ist unmöglich!

 

Ich hoffe BMW kann die scheinheilige DUH endlich entlarven!

 

Brauchen wir den Wut-Autohändler?

 

Schweizer Autohändler zeigen Hyundai bei der WEKO an.

 

BVfK-Leistungsgruppe „Marktbehinderung“ nimmt Fahrt auf.

 

BVfK- Ankaufsplattform - fast Startklar!

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

LG Limburg zur Frage ob die Mietwageneigenschaft offenbarungspflichtig ist

 

---

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

"Wouw, ein 3-jähriger A6 Avant mit guter Ausstattung und 60.000 km bei mobile.de und dann noch: „sehr guter Preis“". Anruf beim Händler, Termin gemacht und tatsächlich: Ein sympathischer und kompetenter Verkäufer, ein vom Neuwagen kaum zu unterscheidender Audi zum halben Neupreis. Der Deal ist perfekt. Ein fast unbemerkter Schönheitsfehler: Die Altersangabe stimmte nicht ganz und es fehlten zwei der angegebenen Extras. Doch beides interessierte den Kunden nicht, denn darauf legte er keinen Wert und schließlich hatte der Verkäufer ihn auch sofort aus freien Stücken darüber aufgeklärt und dies sogar ausdrücklich im Vertrag erwähnt. Also: Alles perfekt? Leider nein, denn da wäre noch ein anderer A6 bei einem Kollegen gewesen, der mit einem nur „guter Preis“, der allerdings auf korrekten Angeben beruht, unberücksichtigt blieb. Es sei allerdings auch festgestellt, dass letztere Feststellung das voraussetzt, was Viele für unmöglich halten: Eine objektive Preisbewertung.

                       - - - - - - - - - - -

„Wir können Ihnen den DACIA-Neuwagen auch kurzfristig aus unserer Filiale in Berlin beschaffen…“ meinte der geschulte Telefonverkäufer eines großen EU-Neuwagenhändlers und teilte mit, dass dann allerdings noch knapp 1.000,- € für Überführungskosten und die Farbe WEISS hinzukommen würden. Normalerweise kostet WEISS bei diesem Hersteller jedoch keinen Aufpreis. Auf Nachfragen meinte der Verkäufer, bei den Überführungskosten handele es sich um Kosten des Herstellers, die müssten immer bezahlt werden. Trotz intensiven Drängens war es dem Interessenten nicht möglich, das Fahrzeug zum Internetpreis zu erwerben.

Wodurch unterscheiden sich diese Beispiele für fragwürdige Werbepraktiken? Beim einen Händler sind Lockvogelmethoden Teil des Geschäftsmodells, beim anderen hat sich nach anfänglicher Wut über den ungebetenen Eingriff in die eigene Werbung Pragmatismus eingestellt, denn irgendwie muss das Geschäft ja weiterlaufen.

                       - - - - - - - - - - -

„Ich hoffe, BMW kann die scheinheilige DUH endlich entlarven!“ schreibt ein BVfK-Mitglied und schickt den Bericht www.n-tv: www.n-tv: BMW-testet-mutmaßlich-manipuliertes-Auto. Hier heißt es u.a., man habe durch erzwungene und untypische Fahrweisen im Randbereich plakative Emissionswerte konstruieren, die keine wirkliche Aussagekraft haben.

Ja, verehrte BVfK-Mitglieder, die Story um die angebliche Schummelsoftware bei BMW zeigt auch, dass DUH-Chef Resch außer Vermutungen scheinbar nicht mehr viel zu bieten hat. Schlimm ist auch, wie die Medien auf jede Meldung der DUH anspringen. Im Grunde genommen steht der Diesel-Skandal auch für das Auseinanderdriften zwischen den wirklichen Interessen und Bedürfnissen der Bevölkerungen und denen einer Besserwisser-Clique.

Auch Autohändler zählen zur Bevölkerung und daher brauchen wir auch den Wut-Autohändler, der seinem Ärger über die Permanent-Abzocke von Abmahnvereinen, wie auch durch den regelmäßigen Missbrauch des Gewährleistungsrechts oder jüngst über ungebetene Preisbewertungen Luft macht. So ging es auch beim BVfK-Strategiemeeting am vergangenen Mittwoch hoch her, wo der Ärger über die Preisbewertungen richtig deutlich wurde. Allerdings konnten wir auch darüber diskutieren, wie wichtig es ist, dass dem Aufschrei auch eine systematische und kontinuierliche Detailarbeit folgt.

Dazu zählen übrigens die fast tägliche stattfindenden Dialoge mit vielen Persönlichkeiten, die für unser Branchensegment von maßgeblicher Bedeutung sind. Wichtig in dem Zusammenhang der regelmäßige, wie vertrauensvolle Dialog mit der ZDK-Führung, bei dem am vergangenen Montag alle branntheißen Branchenthemen gründlich und aus unterschiedlicher Perspektive betrachtet wurden, oder auch eine neue Kooperationsvereinbarung mit dem TÜV-Rheinland über die Entwicklung eines BVfK-speziellen Gebrauchtwagenzertifikats in der letzten Woche.

Last but not least natürlich auch der enge Kontakt zu den Kollegen in Brüssel und Zürich. Wie Sie unten lesen können, haben letztere in Sachen Hyundai nun ebenfalls einen kräftigen Pflock eingeschlagen. Wir wünschen den Kollegen vom Schweizer Verband VFAS bei der Aktion viel Erfolg, den BVfK-Mitgliedern einen besinnlichen 3. Advent und natürlich nicht zu vergessen:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

 

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

---

VFAS zeigt Hyundai bei der WEKO an.

Der Verband freier Autohandel Schweiz, VFAS berichtet am 14. Dezember 2017:

"...Heute hat der VFAS bei der WEKO (Anm.: Schweizer Wettbewerbskommission) gegen Hyundai eine Anzeige wegen Behinderung von Parallelimporten eingereicht. Der Hersteller versucht den Schweizer Markt abzuschotten.

Schweizer Autokäufer werden von den Herstellern seit Jahren geschröpft. Die bereits 2002 von der Wettbewerbskommission (WEKO) erlassene „Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeughandel“ (KFZ-BM) soll Konsumentinnen und Konsumenten vor wettbewerbsverzerrenden und gebietsabschottenden Praktiken schützen. Und dennoch sind Schweizer Autokäufer sowie Händler tagtäglich mit neuen Marktbehinderungen konfrontiert.

Nur fünf Wochen nach der abgewiesenen Beschwerde der Bayerischen Motoren Werke AG (BMW) und der damit bestätigten Rekordbusse von 157 Millionen Franken wurde bei der WEKO eine Anzeige gegen Hyundai eingereicht. Anzeiger ist der Verband freier Autohandel Schweiz (VFAS), der Händler und Konsumenten vor Wettbewerbsbehinderungen und ungerechtfertigt hohen Preisen schützen will.

„Der koreanische Autohersteller Hyundai torpediert mit gezielten Aktionen Importe aus dem Ausland“, begründet der VFAS-Präsident Roger Kunz (Bild links) die eingereichte Klage.

•    Vertragliche Importverhinderung: Hyundai klagt gegen Exporteure von Hyundai-Kraftfahrzeugen aus dem EWR-Raum und Importeure solcher Fahrzeuge aus der Schweiz. Die Klagen haben den Zweck, Händler zu zwingen, den  Ex-/Import von Hyundai Kfz zu unterlassen.
 
•    Importverhinderung durch missbräuchliche Nutzung von Marken- und Patentrechten: Hyundai versucht die Schweiz vom Ausland gestützt auf Immaterialgüterrechte abzuschotten. Das Immaterialgüterrecht erlaubt es aber nicht, die Schweiz vom Ausland zu isolieren.
 
•    Importverhinderung durch rechtswidrige Verweigerung von Garantieleistungen: Werden Hyundai-Kfz nicht über den Importmonopolisten des Herstellers an Schweizer Endkunden verkauft, verbietet der Hersteller im Ausland seinen Schweizer Händlern, die Garantie einzulösen.
„Die angezeigten Massnahmen erfolgen allein mit dem Ziel, den Wettbewerb auszuschalten und höhere Konsumentenpreise durchzusetzen. Die Hochpreisinsel Schweiz wird zementiert“, erklärt Kunz.

Der VFAS wird sich auch weiterhin für die Interessen von Händlern und Konsumenten und gegen Marktbehinderungen jeglicher Art einsetzen." 

Weiterhin meldet der VFAS:

Das Schweizer Fernsehen SRF berichtete in der Tagesschau am 14. Dezember 2017:

Autohändler zeigen Hyundai an. Von Hyundai werden so viele Fahrzeuge über Parallelimporte in die Schweiz gebracht wie von kaum einer anderen Marke. Der Autobauer möchte dies ändern – mit umstrittenen Methoden. Jetzt schalten die freien Autohändler die Wettbewerbskommission ein, wie Recherchen von SRF zeigen.

Link zum Beitrag: https://www.srf.ch/news/wirtschaft/behinderung-von-importen-autohaendler-zeigen-hyundai-an

---

BVfK-Leistungsgruppe „Marktbehinderung“ nimmt Fahrt auf.

Die Leistungsgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, die Missstände rund um die von Hyundai praktizierten Marktbehinderungen zu beseitigen. In einem ausführlichen Situationsbericht, der dem Dokument zu entnehmen ist:

>>> Die Hyundai-Situation aus BVfK-Sicht und die sich daraus ergebenden Aufgaben und Lösungsmöglichkeiten Stand Dezember 2017

Zur Finanzierung dieser großen Aufgabe wurde ein Sonderfonds gebildet.

Themen- und Aufgabenkatalog:

• Verhalten im Abmahnfall

• Verhalten im CCP- / Garantiefall

• kaufbegleitende BVfK-Kundeninformationen zum Verhalten im Garantiefall

• Angebote des freien Händlers, den Kunden bei der Garantieinanspruchnahme zu unterstützen, bestenfalls ausgestaltet werden sollen

• Haftungsfragen freier Händler, wenn der Hersteller die Garantie verweigert

• Verhalten gegenüber Lieferanten

• Haftung der Lieferanten

• Spezielle B2B-Vertragsformulare

• Gestaltung alternativer Garantielösungen

• Verjährungsfragen

• Maßnahmen gegen Äußerungen von Hyundai und seinen Vertragshändlern, dass Hyundai-Neuwagen von freien Händlern generell über keine Herstellergarantie mehr verfügen, getroffen worden sind

• Dialog und / oder rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen BVfK und Hyundai? Bisheriger Verlauf.

• Prüfung rechtlicher Zulässigkeit der Garantieverkürzung insbesondere hinsichtlich ihres Umfangs, sowie der Zulässigkeit der Vorgehensweise bei CPP

Details finden Sie hier: >>>  BVfK-Leistungsgruppe-Marktbehinderung

---

Ergebnisse des BVfK-Strategiemeetings „Preisbewertungen“:

Für viele Händler ist das Maß mehr als voll. Nicht nur die Bevormundung durch Händlerbewertungstools, die regelmäßig zu unqualifizierten Rachepostings führen, nun auch noch eine Disqualifizierung der eigenen Preiskalkulation.

Dieser Eingriff in die unternehmerische Freiheit geht vielen zu weit. Sie meinen, dass der guten Worte genug gesprochen sind und alle Energie eingesetzt werden muss, die Preisbewertungssysteme wieder abzuschaffen.

Die Juristen der BVfK-Rechtsabteilung erläuterten im Strategiemeeting am 13. Dezember 2017, warum der lange Weg durch die gerichtlichen Instanzen der hohen Geschwindigkeit des Internet nicht gewachsen ist. Rechtserlangung dürfte erst dann seine Wirkung entfalten, wenn es längst um andere Themen und Probleme geht. Dennoch sollte keine Option unberücksichtigt bleiben und so wurden die BVfK-Juristen um eine gründliche Prüfung aller juristischen Aspekte besonders hinsichtlich des Kartell- und des Wettbewerbsrechts gebeten.

Im Vordergrund stand jedoch die Suche nach schnellen und pragmatischen Maßnahmen. Alle waren sich einig: Der Weg, die Systeme so zu beeinflussen, dass die Ergebnisse möglichst objektiv sind, soll weiter verfolgt werden. Doch wie objektiv kann ein Preisbewertungssystem überhaupt sein?

Da derzeit vielfach Bewertungsergebnisse zu beklagen sind, die einfach nicht zutreffend, machte sich die Runde auch auf die Suche nach Maßnahmen, die kurzfristig Wirkung erzeugen. Man beschloss, den Händlern zu empfehlen, durch geeignete Hinweise in jedem einzelnen Kfz-Inserat deutlicher, als es die großen Online-Marktplätze bereits andeutungsweise tun, auf die eher geringe Objektivität der Preisbewertungen hinzuweisen.

Der Text sollte allerdings so formuliert sein, dass nicht jeder sofort meint: „Ist doch klar, dass die Autohändler keine Transparenz wollen, denn Schummeln ist doch ihr Beruf!“

Um die notwendige Aufmerksamkeit zu erzeugen, wurde eine kurze, aber deutliche Information in Form einer Grafik entworfen, welche eines der Fahrzeugbilder ersetzt und auf eine ausführlichere Erläuterung im Freitext hinweisen.

Grafik an Stelle eines der Fahrzeugbilder:

Im Freitext erfolgt dann die detaillierte Information:

Information des BVfK (automobilverband.de) zu Preisbewertungen: Seriöse Händler möchten ihren Kunden gerne über jedes, für die Kaufentscheidung wichtige Detail rund um den Autokauf aufklären. Doch genau hier liegt das Problem bei Preisbewertungen, wie sie derzeit von den Börsen den Autoangeboten hinzugefügt werden: Viele der wesentlichen Faktoren, die den seriös kalkulierten Preis eines Autos ausmachen, stehen für die Preisbewertungen nicht zur Verfügung, denn das tägliche Bemühen eines professionellen Kfz-Händlers um zufriedene Kunden lässt sich in einer Internet-Anzeige nur ansatzweise zum Ausdruck bringen. Viele Qualitätsmerkmale finden daher genau so wenig Berücksichtigung, wie solche Angebote, bei denen mit Leistungen gespart oder sogar mit unseriösen Methoden gearbeitet wurde. Billig ist daher nicht immer gut und wer eine solch hohe Anschaffung, wie den Kauf eines Autos tätigt, der sollte nicht am falschen Ende sparen. Nehmen Sie sich daher Zeit und schauen sich nicht nur das Auto, sondern auch den Anbieter genau an - und ganz wichtig: Beziehen Sie in Ihre Suche auch die angeblichen teuren Angebote mit ein, denn diese können am Ende sogar richtig "Preis-wert" sein und das ist oft unterm Strich günstiger, als ein billiges "Top-Angebot" oder ein angeblich "sehr guter Preis"!

              - - - - - - - - -

Soweit diese Empfehlungen. BVfK-Mitglieder dürfen den Text und die Grafik frei verwenden.

---

BVfK-Digital

  

BVfK- Ankaufsplattform - Fast Startklar!

In 6-8 Wochen geht es in die Beta-Phase

Nachdem wir uns nun erfolgreich mit der Schnittstelle von Autosocut verbinden konnten und auch die Abfragen laufen, müssen nun noch die übergebenen Werte richtig verarbeitet werden. Dazu müssen noch Routinen erstellt werden, welche die Eingabedaten unseres Formulars mit den Autoscoutdaten „matched“, sprich: die Daten müssen einander angeglichen werden. Wir hoffen, dass die Fahrzeuginserate unserer Händler ausreichen für eine präzise Preisermittlung, Plan B steht aber auch schon.

Sobald dieser Schritt gemacht ist, werden noch einmal alle Prozesse durchlaufen, E-Mails, Abläufe, Timelines und Funktionen. Es folgen dann noch einige Anpassungen am Design sowie der Bedienbarkeit, es soll ja kein Studium erfordern um ein Auto kaufen zu können.

Im Anschluss wird das ganze System noch einmal getestet und schließlich folgt dann der Umzug auf das Live-System. Das ist noch einmal mit möglichen Risiken verbunden und kann uns im schlimmsten Fall noch einmal ein wenig ins Schwitzen bringen, aber wir machen das nicht zum ersten Mal und bekommen das Kind schon geschaukelt. 

Ihr Marcel Manthey

Kontakt: m.manthey@bvfk.de

---

 

LG Limburg zur Frage ob die Mietwageneigenschaft offenbarungspflichtig ist

Das LG Limburg hat mit seinem Urteil vom 09.06.2017 klargestellt, dass die Mietwageneigenschaft eines gebrauchten Fahrzeugs auch ungefragt offenbart werden muss.

In dem zugrunde liegenden Fall erwarb der Käufer von einem KfZ-Händler einen gebrauchten Jahreswagen der Marke Nissan (Qashqai), mit einer Laufleistung von ca. 21.050 km. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein vormals als Mietfahrzeug genutztes KfZ. In der zugrunde liegenden Bestellung und der dazugehörigen Rechnung wurde die Mietwageneigenschaft nicht aufgeführt. Als der Käufer von diesem Umstand erfuhr, erklärte er die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, hilfsweise den Rücktritt. Da der Händler dieses Begehren zurück wies und eine Einigung nicht erzielt werden konnte, erhob der Käufer eine Klage vor dem LG Limburg.

Im Zuge des Prozesses hatte der verkaufende KfZ-Händler vorgetragen, den Käufer bei den Vertragsverhandlungen ausdrücklich darüber aufgeklärt zu haben, dass alle von ihm angebotenen Fahrzeuge des Modells Nissan Qashqai aus dem Pool ehemalige Mietwagen seien. Nach Vernehmung aller Beteiligten im Zuge der Beweisaufnahme gelang das Gericht zur Annahme einer arglistigen Täuschung. In den Entscheidungsgründen heißt es u.a.:

Der Beklagte bzw. sein Mitarbeiter, der Zeuge …, hat die Klägerin vorsätzlich über die Mietwageneigenschaft des Fahrzeugs getäuscht, indem er diese der Klägerin nicht offenbarte. Es liegt eine Täuschung durch Unterlassen vor.

Die Mietwageneigenschaft ist zumindest bei jungen Gebrauchtwagen mit einem Alter von unter einem Jahr und nur einem Vorbesitzer bei Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs eine atypische Vorbenutzung, welche negativen Einfluss auf den Wert des Fahrzeugs hat.

Kunden gehen davon aus, dass ein solches Fahrzeug einer stärkeren Abnutzung unterlag, da die zahlreichen Nutzer von Mietwagen aufgrund der nur kurzen und einmaligen Nutzung regelmäßig weniger pfleglich mit einem Fahrzeug umgehen, als Eigentümer oder Leasingnehmer, welche einen längerfristigen Nutzungshorizont haben

Für die Richtigkeit, der Befürchtung, ein Mietwagen werde weniger pfleglich behandelt, spricht im Übrigen die StVZO. Dieser liegt die Vorstellung zugrunde, dass Mietwagen einem erhöhten Verschleiß unterliegen und daher in kürzeren Abständen der Hauptuntersuchung unterzogen werden müssen. Gemäß Ziff. 2.2 der Anlage VIII zur StVZO beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung lediglich zwölf Monate, wenn das untersuchungspflichtige Fahrzeug ohne Gestellung eines Fahrers gewerbsmäßig vermietet wird.

Hinzu kommt, dass wenn ein Gebrauchtwagen als "Jahreswagen" deklariert wird, die Erwartung des Verkäufers dahin geht, dieser sei zuvor gerade nicht als Mietwagen genutzt worden. Ein Jahreswagen wird nämlich als ein Gebrauchtfahrzeug aus erster Hand definiert, welches von einem Werksangehörigen ein Jahr lang ab der Erstzulassung gefahren worden ist

Demzufolge stellt die Mietwageneigenschaft nach Auffassung des LG Limburg einen preisbildenden Faktor dar.

(LG Limburg, Urt. v. 09.06.2017, Az. 2 O 197/16)

 

BVfK Anmerkung:

Nach Auffassung des Gerichts ist die Mietwageneigenschaft eine atypische Beschaffenheit die der Käufer nicht erwarten muss. Aus diesem Grund müsse ein KfZ-Händler auch ungefragt, also aus eigener Initiative, ausdrücklich darauf hinweisen.

In der Rechtsprechung ist umstritten, ob der Umstand, dass ein Gebrauchtfahrzeug vom Vorbesitzer als Mietwagen genutzt wurde, ein wertmindernder Faktor ist. Während einige Gericht den (begrüßenswerten) Standpunkt vertreten, die Mietwagennutzung sei heutzutage keine atypische Nutzung mehr, insbesondere wenn es um sog. Jahreswagen gehe, die häufig zuvor als Mietwagen genutzt würden, vertreten andere die Auffassung, eine gewerbliche Nutzung stelle in der Regel einen wertmindernden Faktor dar (wegen Abnutzung, Verschleiß, Auslastung, Fahrerzahl), der generell aufklärungsbedürftig sei. Das LG Limburg hat sich genauso wie das LG Hamburg (leider) der letzteren Position angeschlossen.

Da die Frage einer generellen Offenbarungspflicht der Mietwageneigenschaft nach dem Besagten in der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet wird und eine BGH Entscheidung zu dieser Frage noch nicht vorliegt, können wir nur empfehlen über diesen Umstand auch ungefragt aufzuklären.

M. Gross

BVfK-Rechtsabteilung

Detaillierte Informationen erhalten betroffene BVfK-Mitglieder direkt bei der    rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

---

BVfK-Terminkalender:

22. - 23. März 2018 - 11. Deutscher Autorechtstag in Königswinter

5. - 6. Mai 2018 - 12. GROSSER BVfK-JAHRESKONGRESS / Rhein in Flammen

---
---